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   BVerwG, 02.07.2020 - 9 B 54.19   

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https://dejure.org/2020,22695
BVerwG, 02.07.2020 - 9 B 54.19 (https://dejure.org/2020,22695)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2020 - 9 B 54.19 (https://dejure.org/2020,22695)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 9 B 54.19 (https://dejure.org/2020,22695)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 9 B 54.19
    Der Kläger macht eine Abweichung des Berufungsurteils vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - geltend.

    Soweit sie der Sache nach darauf abzielt, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Sondervorteil, der die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechtfertigen soll, grundstücksbezogen definiert werden muss, soweit die Beitragserhebung grundstücksbezogen erfolgt, und dass der Sondervorteil in einer Erhöhung des Gebrauchswertes des Grundstücks bestehen kann (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - juris Rn. 53), lässt die Beschwerdebegründung nicht erkennen, dass sich das Berufungsgericht zu diesen Rechtssätzen mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 9 B 54.19
    Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften Anwendung von in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Rechtssätzen genügt zur Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO jedoch nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 10. September 2019 - 9 B 40.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.09.2019 - 9 B 40.18

    Anforderungen aus dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 9 B 54.19
    Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften Anwendung von in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Rechtssätzen genügt zur Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO jedoch nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 10. September 2019 - 9 B 40.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.01.2021 - 9 B 6.20

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Ausbaufähigkeit vorhandener Wege

    Dagegen genügt es nicht, eine bloß fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung derartiger Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts aufzuzeigen (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14 und vom 2. Juli 2020 - 9 B 54.19 - juris Rn. 3).
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